Neue GwG-Regeln

Neue Regeln, in Kraft seit dem 1. Oktober 2026: dem GwG unterstellte Berater und Transparenzregister.

1. Oktober 2026Sorgfalts- und Organisationspflichten gelten
Vor dem 1. Dezember 2026Anschlussgesuch oder Meldung an die eigene SRO
Im ZweifelIn dubio pro GwG (Genfer Anwaltskammer)

Abkürzungen und Legende

GwG
Bundesgesetz über die Bekämpfung der Geldwäscherei (SR 955.0)
GwV
Geldwäschereiverordnung
NOE
Nicht operative Rechtseinheit
SRO
Selbstregulierungsorganisation, der sich der Berater anschliessen muss
SRO SAV/SNV
SRO des Schweizerischen Anwalts- und Notarenverbands
FI
Finanzintermediär, bestehendes Regime; erfasst Organe von Sitzgesellschaften
TJPG
Gesetz über die Transparenz juristischer Personen (Transparenzregister)
HR
Handelsregister
WB
Wirtschaftlich berechtigte Person
MROS
Meldestelle für Geldwäscherei
AGB NDA
Allgemeine Geschäftsbedingungen, Geheimhaltungsvereinbarung
GwG
Erfasst: Sorgfaltspflichten, dann Anschluss, falls berufsmässig.
Ausserhalb GwG
Nicht erfasst. Grund im Dossier festhalten.
Grauzone
Ungeklärt: vorsichtshalber wie GwG behandeln.
Bereits FI
Bereits vom FI-Regime erfasst.
Frist
Meldefrist für das Transparenzregister.
Bargeld
Sonderregel für Barzahlungen bei Immobiliengeschäften.
Begriff
Schlüsselbegriff, unten auf der Seite erklärt.
Hauptweg zur nächsten Frage.
Seitlicher Ausgang, mit seiner Bedingung.

Mandat für Mandat anwenden, bei Eröffnung des Dossiers und bei jeder Änderung des Gegenstands. Die Art der Leistung (Gutachten, Telefonat, Vertragsprüfung) entscheidet nichts; massgebend ist allein das zugrunde liegende Geschäft.

Mandatseröffnung
  1. Ist das Mandat streitig?

    Art. 2 Abs. 4 GwG

    • Gerichts-, Verwaltungs-, Straf- oder Schiedsverfahren
    • Beratung zur Vorbereitung, Führung oder Vermeidung eines Verfahrens, Prozessrisiko
    • Vollstreckung des Verfahrensergebnisses

    Wenn nein: nächster Schritt

    Wenn jaAusserhalb GwG
  2. Betrifft das Mandat ein aufgeführtes Geschäft?

    Art. 2 Abs. 3bis und 3ter GwG

    • Kauf oder Verkauf einer Immobilie
    • Gründung einer NOE in der Schweiz oder jeder Einheit mit Sitz im Ausland
    • Verwaltung oder Führung einer NOE
    • Einlagen in und Ausschüttungen einer NOE
    • Kauf oder Verkauf einer Einheit über eine NOE
    • Domizilierung einer Einheit in der Kanzlei während mehr als 6 Monaten

    Wenn ja: nächster Schritt

    Wenn neinAusserhalb GwG

    Arbeitsvertrag, Geschäftsmiete, Vertrieb, AGB, NDA, allgemeine Steuerberatung, Gründung einer operativen Schweizer Gesellschaft, Share Deal zwischen operativen Gesellschaften.

  3. Trägt Ihre Beratung kausal zum Geschäft bei?

    Art. 12d GwV. Telefonische und schriftliche Beratung werden gleich behandelt.

    Ausserhalb GwGAllgemeine Rechtsauskunft, ohne Prüfung der Situation des Klienten
    GrauzoneAuf den Klienten zugeschnittene Empfehlung, nach der er handelt
    GwGUmsetzungsmodalitäten, Strukturierung der Einlagen, Redaktion der Urkunden

    Wenn ja oder Grauzone: nächster Schritt

    GrauzoneIn dubio pro GwG

    Klienten identifizieren, sobald die Diskussion konkret wird, nicht erst bei Abgabe des Memos.

  4. Liegt eine Finanztransaktion vor?

    Art. 2 Abs. 3bis GwG, einschliesslich Organisation von Mitteln; Art. 12e GwV für Immobilien

    • Kaufpreis, Kapitalliberierung, Sacheinlage, Ausschüttung, Darlehen
    • Immobilie: sobald die Parteien erklärt haben, den Kaufvertrag abschliessen zu wollen
    • Bargeld Jede Barzahlung bei einem Immobiliengeschäft unterliegt nun den Sorgfaltspflichten, unabhängig vom Betrag

    Wenn ja: nächster Schritt

    Wenn neinAusserhalb GwG

    In der Praxis selten bei den aufgeführten Geschäften.

  5. Greift eine Ausnahme?

    Art. 2 Abs. 4ter GwG; GwV für konzerninterne Leistungen

    • Übertragung unter CHF 5 Mio., Preis ausschliesslich über eine Bank oder einen unterstellten FI bezahlt und empfangen. Eine Barzahlung lässt die Ausnahme entfallen.
    • Wohnliegenschaft zur Eigennutzung oder als Ersatz
    • Familien- und Erbrecht; Stiftung von Todes wegen
    • Organfunktion in einer operativen Schweizer Einheit
    • Beurkundung ohne begleitende Beratung; konzerninterne Leistungen

    Wenn nein: nächster Schritt

    Wenn jaAusserhalb GwG für dieses Mandat

    Die interne GwG-Fachstelle bestätigt die Ausnahme schriftlich.

  6. Ist die Schwelle der Berufsmässigkeit erreicht?

    Art. 12f GwV. Bei einer Kanzlei in Form einer juristischen Person werden die Ertrags- und Anzahlschwellen wohl auf Stufe Kanzlei beurteilt.

    • Mehr als CHF 50'000 GwG-Bruttoertrag pro Kalenderjahr
    • Mehr als 20 Klienten oder 20 Geschäfte pro Kalenderjahr
    • Mehr als CHF 5 Mio. Drittvermögen zu einem beliebigen Zeitpunkt
    • Mehr als CHF 2 Mio. Transaktionen pro Kalenderjahr

    Wenn ja: Ergebnis unten

    Wenn neinNoch nicht unterstellt

    Register der GwG-Mandate führen. Ab Überschreiten: zwei Monate für den Anschluss, und kein neuer GwG-Klient vor dem Anschluss.

Berater im Sinne des GwG

  • Anschluss an die SRO SAV/SNV, gemäss Anwaltskammer derzeit die einzige SRO, die Anwälte als Berater aufnimmt, vor dem 1. Dezember 2026. Kollektivanschluss der Kanzlei empfohlen.
  • Kein GwG-Mandat eines neuen Klienten vor dem wirksamen Anschluss. Laufende Mandate und bestehende Klienten: möglich, wenn das Gesuch fristgerecht eingereicht wird.
  • Der mandatsführende Anwalt ist angeschlossen oder gemeldet. Mitarbeitende, Praktikanten und Paralegals sind Hilfspersonen: schriftliche Vereinbarung, Ausbildung, Rechnungsstellung durch den Berater.
  • Keine Meldung an die MROS, solange der Anwalt nur berät (Art. 9 Abs. 2 GwG).

Begriffe, die über ein Mandat entscheiden

Mangels Praxis und Rechtsprechung liegt hier das grösste Fehlerrisiko.

Nicht operativ

Einheit, die nicht gegründet oder geführt wird, um die operative Tätigkeit eines Unternehmens auszuüben oder zu unterstützen. Abgekürzt NOE.

Erfasst: private Vermögensholding, passive Halte-Gesellschaft für Immobilien oder Wertschriften, Sitzgesellschaft. Das Organmandat einer solchen Einheit fällt jedoch unter das bestehende FI-Regime. Grundsätzlich nicht erfasst: die echte Holding einer operativen Gruppe. Mischfälle (KMU-Holding, die auch Liquidität anhäuft): in dubio pro GwG.

Ausland

Die Gründung jeder Einheit im Ausland ist erfasst, ob operativ oder nicht. Das Kriterium NOE gilt nur für Schweizer Einheiten.

Kausalität

Ein Beitrag, ohne den das Geschäft nicht zustande käme. Beratung allein genügt: Sie müssen die Mittel nicht berühren.

Die Form ist unerheblich (Telefonat, E-Mail, Memo). Massgebend: ein identifizierter Klient, ein konkretes Geschäft, eine Beratung, nach der er handelt.

Finanztransaktion

Bewegung von Vermögenswerten im Zusammenhang mit dem Geschäft: Preis, Kapitalliberierung, Einlage, Ausschüttung, Darlehen. Die Organisation von Mitteln gehört dazu.

Berufsmässig

Eine der vier Schwellen genügt: CHF 50'000 Ertrag, 20 Klienten oder Geschäfte, CHF 5 Mio. Vermögen, CHF 2 Mio. Transaktionen. Die Tätigkeit kann auch unter den Schwellen berufsmässig sein.

Ein einziger Genfer Immobilienverkauf überschreitet die Schwelle von CHF 2 Mio. oft allein.

6 Monate

Dauerschwelle der Domizilierung (Art. 2 Abs. 3ter GwG). Darüber hinaus ist die Bereitstellung einer Adresse oder von Räumlichkeiten erfasst, unabhängig von der Einheit.